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Verein > Vereinszweck > Gemeinnützigkeit
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Gemeinnützigkeit des NaturaMed Vereins
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- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die im §3 bezeichneten gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung vom 16.3.1976 (§§51ff AO 77)
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme etwaiger Erstattung für speziell gegebene Aufträge oder Forschungsaufgaben, die durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung bestimmt werden.
- Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
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