Ich bin Privatpatient - was zahlt mein Privatversicherung?
Burnout-Kur
Bei Kuren zahlen die Versicherungen sehr unterschiedlich:
- alle Behandlungen am Kurort
- nichts für die Unterkunft
- Tageszuschuss für die Unterkunft plus Behandlungen
- Tageszuschuss pauschal inklusive Behandlungen
- gar nichts am Kurort
- nur ambulante Behandlungen
Viele naturmedizinische Sonderbehandlungen, auch wenn sie oft gut und sinnvoll sind, werden grundsätzlich nicht bezahlt, wenn in der 30 Jahre alten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Abrechnungsziffern dafür vorgesehen sind.
Hinweis:
Kuren sind bei krankheitsbedingten Beschwerden grundsätzlich steuerlich absetzbar.
Bei gravierenden Symptomen kann der Arzt eine Krankschreibung rechtfertigen.
Vorteile einer Burnout-Kur:
- Sie werden nicht mit dem Stempel eine psychischen Erkrankung versorgt.
- Sie können kommen, wann Sie wollen und müssen nicht mindestens 4 Wochen bleiben.
- Sie können auch 3mal im Jahr zu einer Woche kommen, wenn dies in Ihren beruflichen Alltag besser zu integrieren ist.
Stationäre Psychotherapie
wird grundsätzlich bezahlt, benötigt aber ein Genehmigungsverfahren, was 3 bis 5 Wochen dauern kann. Manche Tarife sind auf 30 Tage pro Kalenderjahr eingeschränkt. Dauer mindestens 4 Wochen am Stück.
Voraussetzungen:
Es muss eine anerkannte psychische Krankheit vorliegen.
Diese sollte bereits ambulant durch Psychopharmaka und/oder Psychotherapie (min. 5 bis 10 Stunden) vorbehandelt worden sein, um herauszufinden, ob überhaupt eine teure stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist.
Es muss von einem psychotherapeutischen Arzt/Psychologen (Hausarzt wird meist nicht anerkannt) ein Gutachten (2-3 Seiten) mit ausführlicher Begründung erstellt werden, warum eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht.
(Ablehnungsquote zwischen 25% und 50%)
Wir beraten Sie gerne:
0 75 24 / 990 - 222
8:00 - 17:00 Uhr
Frage per Email-Kontakt
Mehr Infos:
www.burnout-hilfe.info
NEU: Fernseh-Spot 30 Sec.
Von unserem ärztlichen Direktor Dr. med.
Vinzenz Mansmann geschrieben!

